Ist im Falle einer Scheidung eine gemeinsame Immobilie im Spiel, bringt das häufig finanzielle Herausforderungen mit sich. Trennt sich das Paar im Streit und kann es sich hinsichtlich der Immobilie nicht einigen, droht eine Zwangsversteigerung. Diese sollte jedoch vermieden werden. Stattdessen gibt es bessere Alternativen.
Kommt es zwischen Partnern zu keiner Einigung, kann einer der beiden beim zuständigen Amtsgericht eine Zwangsversteigerung beantragen. Diese Maßnahme soll verhindern, dass eine Partei die Entscheidungsfindung über Jahre hinweg blockiert. Allerdings sind mit einer Zwangsversteigerung erhebliche Nachteile verbunden.
Finanzielle Einbußen drohen
In den meisten Fällen bringt eine Zwangsversteigerung erheblich weniger Erlös als ein normaler Verkauf. Der erzielte Preis liegt oft um 30 Prozent unter dem Marktwert, da potenzielle Käufer auf der Suche nach einem günstigen Angebot sind und Unsicherheiten bezüglich des Zustands oder der Nutzung der Immobilie bestehen. Beide Ex-Partner erleiden dadurch finanzielle Verluste – ein unnötiger Rückschlag in ohnehin schwierigen Zeiten.
Verlust der Kontrolle
Wer sich für eine Veräußerung über eine Zwangsversteigerung entscheidet, verliert die Kontrolle über den Verkaufsprozess. Ein vom Gericht bestellter Gutachter legt den Wert der Immobilie fest, und die Versteigerung findet unter Bedingungen statt, die von den Beteiligten kaum beeinflusst werden können. Im schlimmsten Fall führt ein Mangel an Interessenten und Geboten zu einem sehr niedrigen Verkaufspreis, den man bei einem freien Verkauf nicht akzeptiert hätte.
Alternative Lösungswege
Statt eine Immobilie zwangsversteigern zu lassen, gibt es oft sinnvollere Alternativen. Eine Möglichkeit ist die Einschaltung eines Mediators. Einige Immobilienmakler verfügen über eine Zusatzqualifikation als Mediator. Doch auch Makler ohne diese Qualifikation können in Immobilienfragen vermitteln und für beide Seiten eine faire Lösung finden.
Eine weitere Option besteht darin, dass ein Partner den anderen auszahlt und die Immobilie behält. Dabei sollten die finanziellen Belastungen berücksichtigt werden, insbesondere wenn der Immobilienkredit noch nicht abbezahlt ist. Die Bank muss zustimmen, dass der verbleibende Partner den Kredit weiterhin bedienen kann.
Auch eine Vermietung kann als Zwischenlösung dienen, etwa wenn sich kein Käufer findet oder der Markt ungünstig ist. Dabei sind zwei Aspekte wichtig: 1. Die ehemaligen Partner sollten weiterhin gut zusammenarbeiten, um die Immobilie effektiv zu verwalten. 2. Die Eigentümer sollten sich von einem Immobilienexperten beraten lassen, ob eine Vermietung sinnvoll ist.
Ein einvernehmlicher Verkauf ist oft die beste Lösung. Können sich beide Parteien darauf einigen, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen, lässt sich ein marktgerechter Preis erzielen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess professionell unterstützen und begleiten.
Zusammenfassung
Eine Zwangsversteigerung bei einer Scheidung sollte vermieden werden, da sie fast immer finanzielle Verluste und zusätzlichen Stress verursacht. Wer frühzeitig das Gespräch mit einem Immobilienmakler oder Finanzberater sucht, kann eine maßgeschneiderte Lösung finden und den optimalen Weg für beide Ex-Partner wählen.
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Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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