Nach der Beurkundung des Immobilienkaufs beim Notartermin ist der Verkauf rechtsgültig abgeschlossen. Dennoch müssen sowohl Käufer als auch Verkäufer oft noch eine gewisse Zeit warten, bis der Kaufpreis tatsächlich gezahlt und schließlich die Schlüsselübergabe erfolgen kann.
Verkäufer fragen sich oft, wann der Kaufpreis auf ihrem Konto gutgeschrieben wird. Meistens dauert es einige Wochen. Aber warum ist das so?
Der Grund liegt in der sogenannten Fälligkeit des Kaufpreises, einer wichtigen Voraussetzung für die Zahlung. Diese wird vom Notar festgelegt, sobald bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Voraussetzungen vor der Kaufpreisüberweisung
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Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch
Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer und wird vom Grundbuchamt eingetragen. Die Dauer dieses Prozesses hängt von den Kapazitäten des Grundbuchamts ab. Besonders in größeren Städten kann es mehrere Wochen dauern, bis der Eintrag erfolgt.
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Entfernung einer bestehenden Grundschuld
Oft ist auf der Immobilie noch eine Grundschuld eingetragen, selbst wenn der Vorbesitzer das Darlehen bereits zurückgezahlt hat. Diese Grundschuld muss vor der Kaufpreiszahlung gelöscht werden.
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Überprüfung eines möglichen Vorkaufsrechts
In einigen Gemeinden gibt es ein kommunales Vorkaufsrecht. Es muss abgewartet werden, ob die Kommune ihr Vorkaufsrecht ausübt oder darauf verzichtet.
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Zustimmung des Verwalters bei Eigentumswohnungen
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung ist oft die Zustimmung des Verwalters erforderlich. Verzögerungen können auftreten, wenn die Hausverwaltung ausgelastet ist oder unterbesetzt ist.
Erst wenn alle genannten Bedingungen erfüllt sind und der Notar dies überprüft hat, wird die Kaufpreiszahlung fällig. Normalerweise beträgt die Zahlungsfrist 14 Tage. Es spielt keine Rolle, ob das Geld auf ein Notaranderkonto oder direkt auf das Konto des Verkäufers überwiesen wird.
Wie lässt sich der Zeitraum bis zur Kaufpreiszahlung verkürzen?
Eine gründliche Vorbereitung kann den Zeitraum zwischen dem Notartermin und der Kaufpreiszahlung erheblich verkürzen. „Erfahrene Makler sorgen in der Vermarktungsphase dafür, dass alle erforderlichen Dokumente bereitstehen und mögliche Probleme frühzeitig geklärt werden,“ erklärt Annett Purfürst von Purfürst Immobilien in Wandlitz. Dazu gehören die Eintragung der Auflassungsvormerkung, die Löschung von Grundbuchlasten und die Einholung notwendiger Genehmigungen, etwa durch die Hausverwaltung bei Eigentumswohnungen.
Wichtig ist auch eine enge Zusammenarbeit mit Notar, Grundbuchamt und beteiligten Banken, um den Prozess zu beschleunigen. „Eine proaktive Kommunikation und die Sicherstellung der Finanzierung im Vorfeld helfen, lange Wartezeiten zu vermeiden und die Kaufpreiszahlung zügig zu ermöglichen,“ fügt Purfürst hinzu.
Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie? Als erfahrener Qualitätsmakler in Wandlitz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Vereinbaren Sie jederzeit einen Termin – wir beraten Sie persönlich und individuell.
Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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